Änderung des Zivildienstgesetzes – Haltung der GOG zur Volksabstimmung vom 14.06.2026

Die mediale Präsenz des Themas zeigt den dringenden Handlungsbedarf – jährlich wechseln tausende Militärdienstangehörige in den Zivildienst, und militärische wie auch Zivilschutz-Formationen kämpfen um ihre Alimentierung. Mit der Revision des Zivildienstgesetzes (ZDG) soll der Grundsatz der Bundesverfassung wieder durchgesetzt werden:

Der Zivildienst ist ein Ersatzdienst für Männer, die aus echten Gewissenskonflikten keinen Militärdienst leisten können. Demzufolge ist das nun schon seit Jahren als Schlupfloch genutzte Austreten aus den im Krisenfall eingesetzten Armee- und Zivilschutz-Formationen gesetzlich so zu regeln, dass die Möglichkeit eines Wechsels in den Zivildienst bestehen bleibt, aber nur in klar begründeten Fällen.

Die Glarner Offiziersgesellschaft erachtet ein Ja bei der bevorstehenden Abstimmung zur Änderung des Zivildienstgesetzes als notwendig, um die Bestände der Armee und des Zivilschutzes zu sichern. In Ausnahmesituationen müssen Formationen bereit sein, welche die Bevölkerung unterstützen können – Beispiele wie das Naturereignis Wagenrunse oder auch die Einsätze rund um das ESAF 2025 zeigen, dass der Dienst an der Bevölkerung von diesen Einheiten professionell sichergestellt werden kann. Der Zivildienst verschwindet durch diese Änderung nicht, eine berechtigte Hürde des dargelegten Gewissenskonflikts zum Wechsel wird nur wiederhergestellt. Deshalb unterstützen wir die Kampagne klar und bitten unsere Mitglieder, ihr Wahlrecht hierzu wahrzunehmen.

 

Besten Dank aus dem Vorstand der GOG

 

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